Baustrom
Baustromanlagen vom Spezialisten in der Metropolregion Rhein-Neckar-Odenwald für:
Dienstleistungsangebot im Umkreis bis zu 100 km um Heidelberg
Baustromanlagen bis 1000A
Eventstromversorgung vom Privatbedarf bis Großveranstaltungen
Festplatz-Stromversorgung
Kabelverlegung und Montage
Baustromanlagen für Instandhaltungsarbeiten, Umbau und Elektroanlagenersatz
Erdungsanlagen für Baustellencontainer
Kauf- und Mietanlagen
Straßenquerungen
Unsere Leistungen
wir planen für Sie
wir bauen die Anlagen mit eigenem Personal
wir stellen die Anträge beim Energieversorger
wir halten Instand und haben einen 24 Stunden-Service
wir führen alle begleitenden Maßnahmen durch
wir prüfen und messen nach VDE 0105-100, 0105-600, DGUV/V3 und V4 Erst-Inbetriebnahme und monatlich wiederkehrende Prüfungen
wir prüfen Ihre Erdungsanlage für Baustellen- und Bürocontainer
Aktuelles
Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg
Zusammenfassung
Einbaupflicht
•Für Neu- und Umbauten: ab 23.07.2013
•Für bestehende Gebäude: bis 31.12.2014
Mindestens ein Rauchmelder ist einzubauen in allen:
•Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen
•Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit Verantwortlich:
•für den Einbau: der Eigentümer
•für die Betriebsbereitschaft: der Besitzer (bei Mietwohnungen = Mieter)